Die AXA Versicherung ist weitaus mehr als nur eine Rechtsschutzversicherung. Die AXA wurde bereits im Jahr 1839 gegründet und hat nach der anfänglichen Konzentration auf den Bereich Rechtsschutz viele weitere Sparten an Versicherungen in ihr Angebot integriert.
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Neben der Rechtsschutzversicherung können bei der AXA die Private Krankenversicherung, die Krankenzusatzversicherung, Schutzbriefe, Reisekrankenversicherungen, Lebensversicherungen und weitere abgeschlossen werden.
Sämtliche Bereiche im Versicherungswesen können heute über die ARAG versichert werden.
Habt Ihr Erfahrungen mit der ARAG? Dann freuen wir uns über Eure Berichte!


Seit Ende 2008 sind sowohl mein Mann, meine Tochter, als auch ich bei der AXA privat krankenversichert und auch hier sind wir sehr zufrieden. Vor allem haben wir anscheinend perfekte Tarife gewählt. Bei uns werden im Bereich Zähne vom Tarif her alle Behandlungen getragen und zwar ohne Einfluss auf den Selbstbehalt oder die Beitragsrückgewähr – im Gegenteil, über die Prophylaxe muss sogar jährlich der Nachweis vom Zahnarzt ausgefüllt werden, damit die Prozentsätze bei eventuellem Zahnersatz steigen, die von der AXA dann getragen werden.
Doch nicht nur im Bereich Zähne werden Prophylaxe und Vorsorgeuntersuchungen ohne Einfluss auf den Selbstbehalt und die Beitragsrückerstattung tariflich übernommen. Sogar die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Krebs werden ohne Selbstbehalt erstattet. Bei unserem Tarif hat eine Einreichung der Rechnungen für Vorsorge und Prophylaxe keinerlei Einfluss auf die Beitragsrückerstattung.
Die Beitragsrückerstattung wird von der AXA ebenfalls super gehandhabt. Wer im ersten Jahr keine Rechnungen einreicht – außer über Zahnbehandlung, Prophylaxe oder Vorsorgeuntersuchungen, der erhält einen Monatsbeitrag zurückerstattet. Nach dem 2. Jahr ohne Einreichung werden 2 Monatsbeiträge zurückbezahlt und nach dem 3. Jahr 3 Monatsbeiträge. Das Tolle an der Regelung bei der AXA ist, dass für den Fall, dass zum Beispiel im 2. Jahr doch Einreichungen erfolgen und im 3. Jahr wieder keine Rechnungen eingereicht werden, das 3. Jahr dann bei der Beitragsrückerstattung als 2. Jahr zählt und 2 Monatsbeiträge ausbezahlt werden. Die Zeiten gehen also nicht wie bei den meisten anderen Versicherungen verloren.
Hinsichtlich der Kundenfreundlichkeit und Kundenbetreuung sind wir ebenfalls voll zufrieden.