Wohngebaeudeversicherung

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wohngebaeudeversicherungDiese sollte jeder Immobilienbesitzer abschließen, um bei eventuellen Schäden durch Unwetter, bei Wasserschäden oder bei einem Brand abgesichert zu sein.
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Innerhalb der meisten Baufinanzierungen wird von den künftigen Hausbesitzern die Vorlage einer Wohngebäudeversicherung von den Banken oder Finanzierern verlangt. Grundsätzlich sind mit einer Wohngebäudeversicherung Schäden an Häusern durch Unwvetter abgedeckt. Je nach Vertragsumfang können auch Schäden an Gartenhäuschen, an Zäunen oder Garagen abgedeckt werden. Doch Achtung – bei Sturmschäden haftet die Wohngebäudeversicherung nur, wenn die Windstärke mindestens 8 beträgt. Da der Versicherungsnehmer den Nachweis über die Windstärke erbringen muss, sollten unbedingt Zeitungsartikel oder weitere

verfügbare Informationen zu den Unwettern gesammelt werden. Des Weiteren empfiehlt es sich, von den benachbarten Häusern ebenfalls die entstandenen Schäden zu fotografieren, da ab einer gewissen Schadenhäufigkeit von einer entsprechend hohen Windstärke ausgegangen werden muss. Hagelschäden werden in jedem Fall von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Wer Photovoltaikanlagen auf dem Dach angebracht hat, sollte diese entweder separat versichern oder diese gegen einen Aufpreis in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen lassen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Wohngebäudeversicherung ist die Verpflichtung der Hauseigentümer zur regelmäßigen Instandhaltung der Immobilie. Sollte nachgewiesen werden können, dass das Dach stark reparaturbedürftig war, kann sich die Versicherung aus der Haftung entziehen, falls sich Dachplatten lösen und weggeweht werden.
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